DATENSCHUTZ
Hinweise zur Datenverarbeitung für den Kunden
1) Verantwortlich und Ansprechpartner für alle bei GREENVIEWTATTOO erhobenen
Daten ist Lisa Ballik Sydowstrasse 22 45731 Waltrop kitsuneink@greenviewtattoo.de
2) Folgende Daten werden bei GREENVIEWTATTOO erhoben: Name, Vorname, Anschrift,
Geburtsdatum, Emailadresse, Telefonnummer gesundheitsbezogene Daten zur
körperlichen Verfassung (Schwangerschaft, Stillzeit, Hauterkrankungen, Allergien,
Immunerkrankungen)
3) Die erhobenen Daten stellen die Qualität und Legitimation der Arbeit sicher und
dienen zur Kontaktaufnahme und Terminfindung, sowie zur Planung und
Ausführung der Tätowierung. Das berechtigte Interesse der Speicherung durch
GREENVIEWTATTOO liegt bei beiden Vertragsparteien.
4) Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weiter gegeben, außer der Kunde
wünscht eine Datenübertragung gemäß §20 DSGVO.
5) Der Kunde ist gemäß §15 DSGVO jederzeit berechtigt, die eigenen persönlichen
Daten, die bei GREENVIEWTATTOO gespeichert sind, einzusehen. Außerdem ist der
Kunde gemäß §16 DSGVO jederzeit berechtigt die Berichtigung fehlerhafter Daten
zu verlangen. Nach §18 DSGVO kann der Kunde jederzeit eine eingeschränkte
Verarbeitung seiner Daten verlangen. Gemäß §17 DSGVO kann der Kunde jederzeit
die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
GREENVIEWTATTOO hat ein berechtigtes Interesse einzelne personenbezogene
Daten für den Fall eines Rechtsstreits zu speichern. GREENVIEWTATOO ist außerdem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten für das zuständige Finanzamt 10
Jahre zu speichern. Der Kunde hat nach §20 DSGVO das Recht auf
Datenübertragbarkeit. Relevante Daten werden auf Wunsch an ein anderes
Tattoostudio weiter geleitet. Nach §77 DSGVO kann der Kunde jederzeit eine
Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtspflichtbehörde einreichen.
6) Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten durch GREENVIEWTATTOO nicht zuzustimmen. Da unsere Dienstleistung jedoch auf die Erhebung und
Verarbeitung oben genannter personenbezogener Daten angewiesen ist, würde
eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung durch einen Tätowierer bei GREENVIEWTATTOO ausschließen.
AGBs GREENVIEWTATTOO
AGBs Allgemein Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.
§1 Leistungen und Einschränkungen Bei GREENVIEWTATTOO werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von GREENVIEWTATTOO. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert. Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. GREENVIEWTATTOO behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
§2 Pflichten des Kunden Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, GREENVIEWTATTOO über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich GREENVIEWTATTOO das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern. Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von GREENVIEWTATTOO kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.
§3 Terminvereinbarung und Anzahlung Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bei Terminvereinbarung wird eine Anzahlung von mindestens 180€ erhoben. Die Anzahlung ist als „Auftragsbestätigung“ zu sehen, und eine Vergütung für die Arbeit die GREENVIEWTATTOO vorab leistet für den Entwurf / Beratung etc.pp. Bei Nichteinhaltung der Terminvereinbarungen wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Falls keine Anzahlung getätigt wurde, wird eine Verdienstausfallsentschädigung in Höhe von 180€ erhoben. Bei einer Terminverlegung bis 3 Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben der Ersatztermin muss dann in den nächsten 6 Monaten nachgeholt werden. Bei einer Terminabsagen bis zu einem Zeitpunkt von 7 Werktagen vor dem festgelegten Termin, wird die Anzahlung erstattet, andernfalls wird die Anzahlung einbehalten oder eine Verdienstausfallsentschädigung fällig. Im Falle von Krankheit wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird. Ansonsten wird KEINE Anzahlung zurückgezahlt.
§4 Nachstechen und Kontrolle Falls nötig beinhalten unsere Preise selbstverständlich einen Termin für ein Nachstechen. GREENVIEWTATTOO betont, dass eine Kontrolle 3 Monate nach dem letzten Termin nötig ist, um einen etwaigen Nachstich zu besprechen. Der Nachstich muss in den ersten 6 Monaten nach dem Tattoo vereinbart werden. Bei nachlässiger Pflege oder selbstverschuldeten Schäden behält sich GREENVIEWTATTOO das Nachstechen mit damit verbundenen Kosten vor.
§5 Entlohnung & Bezahlung Die im Auftrag angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohung direkt mit Bargeld oder Kartenzahlung, sowie in voller Höhe zu entrichten. Ratenzahlung nur nach Vereinbarung. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages. Der Gutschein ist maximal 2 Jahre gültig. Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag unsere Kostenfaktoren unvorhersehbar oder ändert sich nach Auftragsvergabe der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu fordern, wenn der Termin zur Tätowierung mehr als vier Monate nach Auftragserteilung stattfinden soll.
§ 6 Hygiene Es wird streng nach den Hygienevorschriften gearbeitet. Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Plegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen kein Haftung für Missachtung. Die Nadeln und Griffstücke sind Einwegwerkzeuge. §7 Haftungsausschluss 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnittes
§7 eingeschränkt. 2. GREENVIEWTATTOO haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 3. Soweit GREENVIEWTATTOO gemäß Abschnitt §7.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. 4. GREENVIEWTATTOO haften nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer
§7.1. vorgelegen haben und der Kunde uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat. 5. GREENVIEWTATTOO übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. 6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 7. Die Einschränkungen dieses Abschnittes §7. gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Durch den Auftrag an GREENVIEWTATTOO bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach §223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung - Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält GREENVIEWTATTOO so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio bzw. GREENVIEWTATTOO zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.
§8 Ausschlussgründe 1. In folgenden Fällen führen wir keine Tätowierungen durch:
a) Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 18 Jahre alt.
b) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Alkohol zu sich
genommen.
c) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Drogen genommen.
d) Der Kunde hat Betäubungssalbe auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen.
e) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Antibiotika genommen.
f) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere Medikamente
eingenommen, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen.
g) Der Kunde leidet zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder
Viruskrankheiten.
h) Die Kundin ist schwanger.
i) Der Kunde leidet unter Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen,
Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis. 2.
In den Fällen der §8.1. wird der Termin durch uns nicht wahrgenommen. In den Fällen der Ziffer §8.1. e) & -i) ist der Kunde verpflichtet, uns zu informieren, sobald er Kenntnis von der jeweiligen Krankheit, der Notwendigkeit, Medikamente zu nehmen, bzw. der Schwangerschaft hat. Sagt der Kunde den Termin unverzüglich nach Kenntnis unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das den jeweiligen Ausschlussgrund nachweist, ab und kommt innerhalb von 6 Monaten ein Ersatztermin zustande, so gilt diese Terminverschiebung als rechtzeitig im Sinne der Ziffer §3. 3. Der Kunde ist verpflichtet, am jeweiligen Termin eine Einverständniserklärung bzgl. der Vornahme einer Tätowierung auszufüllen, in der er bestätigt, dass keiner der Ausschlussgründe des §8 vorliegt. Zum Nachweis seiner Volljährigkeit gemäß Ziffer §8.1.a) ist der Kunde verpflichtet, zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen.
§9 Sonstiges, Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Waltrop (Sydowstrasse 22 - 45731 Waltrop ), sofern nichts anderes bestimmt ist. 2. Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. 3. Ansprüche gegen uns kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. 4. Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und der Tätowierer Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nur durch den Tätowierer gestattet werden.
§10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.